Allgemeine Geschäftsbedingungen
Top-Fotografie GmbH, Kurze Straße 16, 09577 Niederwiesa - Stand 02/2019
I. Allgemeines, Begriffe
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots des Fotografen bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.
3. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
4. „Waren" im Sinne dieser AGB sind sowohl aufgrund der Individualisierung durch das Aufbringen des Lichtbildes nicht vertretbare als auch vertretbare, bewegliche Sachen.
5. „Auftraggeber" im Sinne dieser AGB und damit Vertragspartner ist
a) bei Auswahl und Einbehalten der Lichtbilder der in der Regel der Erziehungsberechtigte,
b) bei Nachbestellungen der Erziehungsberechtigte,
c) bei Bestellungen im Online-Shop die in der Bestellung bezeichnete Person,
d) im Übrigen die im Auftrag bezeichnete Person.
II. Angebot und Vertragsabschluss, Nachnahme
1. Das Angebot des Fotografen zur Erstbestellung erfolgt durch Übersenden oder Übergabe der gefertigten Lichtbilder an den Auftraggeber. Der Vertrag kommt zustande durch die Auswahl und das Einbehalten der Lichtbilder oder eines Teils der Lichtbilder durch den Auftraggeber.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden oder wenn die Übergabe durch einen Dritten erfolgte, an diesen zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Angebote des Auftraggebers bezüglich der Nachbestellungen von Lichtbildern und anderen Waren und Leistungen werden vom Fotografen durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch die Zusendung der bestellten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen angenommen.
4. Bei Bestellungen im Online-Shop steht dem Auftraggeber, sofern er Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu. Eine Belehrung befindet sich auf dem Internetauftritt des Fotografen.
III. Urheberrecht und Nutzung der Lichtbilder
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder an Zeitungen, Zeitschriften usw. weiterzugeben.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber eines Lichtbildes i.S.d. § 60 UrhG ist nicht berechtigt, die Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Eine Digitalisierung und/oder Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art sowie die Wiedergabe der Lichtbilder im Internet ist unzulässig, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, werden die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich auf den Auftraggeber übertragen.
7. Veränderungen der vom Fotografen hergestellten Lichtbilder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel dürfen nur nach Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte durch den Fotografen auf den Auftraggeber vorgenommen werden. Die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich werden durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, übertragen.
8. Bei der gemäß den vorstehenden Vorschriften gestatteten Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, berechtigt dies den Fotografen zum Schadensersatz.
9. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
10. Der „private Bereich" beinhaltet die Nutzung der Lichtbilder und Bilddateien zu ausschließlich nicht gewerblichen Zwecken, in Foren, Blogs, auf der eigenen, nicht gewerblichen Homepage usw.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
1. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen liefert der Fotograf unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Leistungserbringung schnellstmöglich. Ist ein ausdrücklicher Fixtermin nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Auch nach Fristablauf ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die Rücktrittserklärung ist dem Fotografen vor Absendung der Ware oder Leistung zugegangen oder das Interesse des Auftraggebers an der Ware oder Leistung ist nachweislich entfallen.
2. Wenn der Fotograf, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder einen Fixtermin garantiert hatte oder das Interesse des Auftraggebers an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Wird die Herstellung oder Auslieferung aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, verhindert oder verzögert, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers während dieses Zeitraumes sind ausgeschlossen.
4. Der Versand von Nachbestellungen oder Waren oder Leistungen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der nachbestellten Lichtbilder oder der Waren oder Leistungen an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Falls der Auftraggeber keine Weisung erteilt, erfolgt der Versand über DPD unversichert auf Kosten des Auftraggebers.
5. Die Versandkosten betragen pauschal EURO 3,95. Wird auf Wunsch des Auftraggebers per Nachnahme versendet, fallen nochmalig EURO 2,50 an.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Für Nachbestellungen oder über den Online-Shop bestellte Waren oder Leistungen gelten die dort angegebenen Preise.
2. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt bei Erstbestellungen in der Regel durch Zahlung des in der Rechnung aufgeführten Betrages an den Dritten, insbesondere die Schule oder den Kindergarten, welche/r den Betrag an den Fotografen weiterleitet. Der Dritte ist berechtigt, die Forderung des Auftragnehmers einzuziehen. Bei Nachbestellungen oder Bestellungen im Online-Shop erfolgt die Bezahlung entsprechend der dort angebotenen und vom Auftraggeber ausgewählten Zahlungsart.
3. Sofern in der Rechnung des Fotografen keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist der dort ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
4. Falls die Bezahlung der Rechnung durch Lastschrifteinzug erfolgen sollte, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Abbuchung mangels Deckung oder falscher Kontoangaben nicht möglich sein sollte.
Einzugsermächtigung: Der Kaufbetrag der Nachbestellung wird innerhalb von 2 Tagen eingezogen und anschließend erfolgt die Lieferung der Ware.
5. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Fotografen mit 8,0 % (sofern der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist mit 5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 %, zu verzinsen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Verzugsschadens ist zulässig.
6. Sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern oder erhält der Fotograf davon Kenntnis, dass seine Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, behält sich der Fotograf vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen den Fotografen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder vom Fotograf ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen Eigentum des Fotografen, auch wenn Teilzahlungen bereits erbracht wurden.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Gewährleistung
1. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Lichtbilder oder Waren oder Leistungen nicht dem technischen Stand insbesondere aktueller Entwicklungs- und Bearbeitungsmethoden entsprechen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Fotografen Nachbesserung gewährt oder Ersatz geliefert. Für Ersatzlieferungen steht dem Fotografen ein angemessener, insbesondere der für die Herstellung der Ersatzware oder -leistung erforderliche Zeitraum zur Verfügung. Die weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass wesentliche Mängel vom Fotografen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
VIII. Haftung
1. Zwingende Bestimmungen der Produkthaftung bleiben unberührt.
2. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haftet der Fotograf bei Garantieverstößen, Personenschäden und soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Sofern der Fotograf fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sachschäden auf den Ersatz des üblicherweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Negativen oder Bilddateien haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten, ohne den Auftraggeber von der Vernichtung benachrichtigen zu müssen. Bei Einzelaufnahmen kann der Auftraggeber vom Fotografen jederzeit die Vernichtung der Negative oder Bilddateien verlangen.
5. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder für eine Dauer von 5 Jahren nur bei sachgemäßer Verwendung des Fotomaterials durch den Auftraggeber. Bei sachgemäßer Aufbewahrung der Lichtbilder können Lichtbeständigkeit und Qualität deutlich länger erhalten werden. Dem Auftraggeber wird empfohlen, bei nachlassender Qualität ein Bild des betroffenen Lichtbildes fertigen zu lassen, wodurch in etwa die Qualität des ursprünglichen Lichtbildes wieder erreicht wird.
6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X. Schlussbestimmungen
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird der geschäftliche Hauptsitz des Fotografen als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Michelbach, im Februar 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Top-Fotografie Handelsgesellschaft Rau mbH, Schenkenstr. 8, 74544 Michelbach/Bilz - Stand 02/2019
I. Allgemeines, Begriffe
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots des Fotografen bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.
3. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
4. „Waren" im Sinne dieser AGB sind sowohl aufgrund der Individualisierung durch das Aufbringen des Lichtbildes nicht vertretbare als auch vertretbare, bewegliche Sachen.
5. „Auftraggeber" im Sinne dieser AGB und damit Vertragspartner ist
a) bei Auswahl und Einbehalten der Lichtbilder der in der Regel der Erziehungsberechtigte,
b) bei Nachbestellungen der Erziehungsberechtigte,
c) bei Bestellungen im Online-Shop die in der Bestellung bezeichnete Person,
d) im Übrigen die im Auftrag bezeichnete Person.
II. Angebot und Vertragsabschluss, Nachnahme
1. Das Angebot des Fotografen zur Erstbestellung erfolgt durch Übersenden oder Übergabe der gefertigten Lichtbilder an den Auftraggeber. Der Vertrag kommt zustande durch die Auswahl und das Einbehalten der Lichtbilder oder eines Teils der Lichtbilder durch den Auftraggeber.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden oder wenn die Übergabe durch einen Dritten erfolgte, an diesen zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Angebote des Auftraggebers bezüglich der Nachbestellungen von Lichtbildern und anderen Waren und Leistungen werden vom Fotografen durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch die Zusendung der bestellten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen angenommen.
4. Bei Bestellungen im Online-Shop steht dem Auftraggeber, sofern er Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu. Eine Belehrung befindet sich auf dem Internetauftritt des Fotografen.
III. Urheberrecht und Nutzung der Lichtbilder
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder an Zeitungen, Zeitschriften usw. weiterzugeben.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber eines Lichtbildes i.S.d. § 60 UrhG ist nicht berechtigt, die Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Eine Digitalisierung und/oder Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art sowie die Wiedergabe der Lichtbilder im Internet ist unzulässig, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, werden die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich auf den Auftraggeber übertragen.
7. Veränderungen der vom Fotografen hergestellten Lichtbilder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel dürfen nur nach Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte durch den Fotografen auf den Auftraggeber vorgenommen werden. Die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich werden durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, übertragen.
8. Bei der gemäß den vorstehenden Vorschriften gestatteten Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, berechtigt dies den Fotografen zum Schadensersatz.
9. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
10. Der „private Bereich" beinhaltet die Nutzung der Lichtbilder und Bilddateien zu ausschließlich nicht gewerblichen Zwecken, in Foren, Blogs, auf der eigenen, nicht gewerblichen Homepage usw.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
1. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen liefert der Fotograf unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Leistungserbringung schnellstmöglich. Ist ein ausdrücklicher Fixtermin nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Auch nach Fristablauf ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die Rücktrittserklärung ist dem Fotografen vor Absendung der Ware oder Leistung zugegangen oder das Interesse des Auftraggebers an der Ware oder Leistung ist nachweislich entfallen.
2. Wenn der Fotograf, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder einen Fixtermin garantiert hatte oder das Interesse des Auftraggebers an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Wird die Herstellung oder Auslieferung aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, verhindert oder verzögert, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers während dieses Zeitraumes sind ausgeschlossen.
4. Der Versand von Nachbestellungen oder Waren oder Leistungen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der nachbestellten Lichtbilder oder der Waren oder Leistungen an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Falls der Auftraggeber keine Weisung erteilt, erfolgt der Versand über DPD unversichert auf Kosten des Auftraggebers.
5. Die Versandkosten betragen pauschal EURO 3,95. Wird auf Wunsch des Auftraggebers per Nachnahme versendet, fallen nochmalig EURO 2,50 an.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Für Nachbestellungen oder über den Online-Shop bestellte Waren oder Leistungen gelten die dort angegebenen Preise.
2. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt bei Erstbestellungen in der Regel durch Zahlung des in der Rechnung aufgeführten Betrages an den Dritten, insbesondere die Schule oder den Kindergarten, welche/r den Betrag an den Fotografen weiterleitet. Der Dritte ist berechtigt, die Forderung des Auftragnehmers einzuziehen. Bei Nachbestellungen oder Bestellungen im Online-Shop erfolgt die Bezahlung entsprechend der dort angebotenen und vom Auftraggeber ausgewählten Zahlungsart.
3. Sofern in der Rechnung des Fotografen keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist der dort ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
4. Falls die Bezahlung der Rechnung durch Lastschrifteinzug erfolgen sollte, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Abbuchung mangels Deckung oder falscher Kontoangaben nicht möglich sein sollte.
Einzugsermächtigung: Der Kaufbetrag der Nachbestellung wird innerhalb von 2 Tagen eingezogen und anschließend erfolgt die Lieferung der Ware.
5. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Fotografen mit 8,0 % (sofern der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist mit 5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 %, zu verzinsen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Verzugsschadens ist zulässig.
6. Sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern oder erhält der Fotograf davon Kenntnis, dass seine Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, behält sich der Fotograf vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen den Fotografen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder vom Fotograf ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen Eigentum des Fotografen, auch wenn Teilzahlungen bereits erbracht wurden.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Gewährleistung
1. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Lichtbilder oder Waren oder Leistungen nicht dem technischen Stand insbesondere aktueller Entwicklungs- und Bearbeitungsmethoden entsprechen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Fotografen Nachbesserung gewährt oder Ersatz geliefert. Für Ersatzlieferungen steht dem Fotografen ein angemessener, insbesondere der für die Herstellung der Ersatzware oder -leistung erforderliche Zeitraum zur Verfügung. Die weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass wesentliche Mängel vom Fotografen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
VIII. Haftung
1. Zwingende Bestimmungen der Produkthaftung bleiben unberührt.
2. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haftet der Fotograf bei Garantieverstößen, Personenschäden und soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Sofern der Fotograf fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sachschäden auf den Ersatz des üblicherweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Negativen oder Bilddateien haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten, ohne den Auftraggeber von der Vernichtung benachrichtigen zu müssen. Bei Einzelaufnahmen kann der Auftraggeber vom Fotografen jederzeit die Vernichtung der Negative oder Bilddateien verlangen.
5. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder für eine Dauer von 5 Jahren nur bei sachgemäßer Verwendung des Fotomaterials durch den Auftraggeber. Bei sachgemäßer Aufbewahrung der Lichtbilder können Lichtbeständigkeit und Qualität deutlich länger erhalten werden. Dem Auftraggeber wird empfohlen, bei nachlassender Qualität ein Bild des betroffenen Lichtbildes fertigen zu lassen, wodurch in etwa die Qualität des ursprünglichen Lichtbildes wieder erreicht wird.
6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X. Schlussbestimmungen
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird der geschäftliche Hauptsitz des Fotografen als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Michelbach, im Februar 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Young People Portraitphoto Zweigniederlassung der Top-Fotografie GmbH, Schenkenstr. 8, 74544 Michelbach/Bilz - Stand 02/2019
I. Allgemeines, Begriffe
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots des Fotografen bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.
3. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
4. „Waren" im Sinne dieser AGB sind sowohl aufgrund der Individualisierung durch das Aufbringen des Lichtbildes nicht vertretbare als auch vertretbare, bewegliche Sachen.
5. „Auftraggeber" im Sinne dieser AGB und damit Vertragspartner ist
a) bei Auswahl und Einbehalten der Lichtbilder der in der Regel der Erziehungsberechtigte,
b) bei Nachbestellungen der Erziehungsberechtigte,
c) bei Bestellungen im Online-Shop die in der Bestellung bezeichnete Person,
d) im Übrigen die im Auftrag bezeichnete Person.
II. Angebot und Vertragsabschluss, Nachnahme
1. Das Angebot des Fotografen zur Erstbestellung erfolgt durch Übersenden oder Übergabe der gefertigten Lichtbilder an den Auftraggeber. Der Vertrag kommt zustande durch die Auswahl und das Einbehalten der Lichtbilder oder eines Teils der Lichtbilder durch den Auftraggeber.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden oder wenn die Übergabe durch einen Dritten erfolgte, an diesen zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Angebote des Auftraggebers bezüglich der Nachbestellungen von Lichtbildern und anderen Waren und Leistungen werden vom Fotografen durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch die Zusendung der bestellten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen angenommen.
4. Bei Bestellungen im Online-Shop steht dem Auftraggeber, sofern er Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu. Eine Belehrung befindet sich auf dem Internetauftritt des Fotografen.
III. Urheberrecht und Nutzung der Lichtbilder
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder an Zeitungen, Zeitschriften usw. weiterzugeben.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber eines Lichtbildes i.S.d. § 60 UrhG ist nicht berechtigt, die Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Eine Digitalisierung und/oder Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art sowie die Wiedergabe der Lichtbilder im Internet ist unzulässig, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, werden die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich auf den Auftraggeber übertragen.
7. Veränderungen der vom Fotografen hergestellten Lichtbilder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel dürfen nur nach Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte durch den Fotografen auf den Auftraggeber vorgenommen werden. Die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich werden durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche die Lichtbilder enthalten, übertragen.
8. Bei der gemäß den vorstehenden Vorschriften gestatteten Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, berechtigt dies den Fotografen zum Schadensersatz.
9. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
10. Der „private Bereich" beinhaltet die Nutzung der Lichtbilder und Bilddateien zu ausschließlich nicht gewerblichen Zwecken, in Foren, Blogs, auf der eigenen, nicht gewerblichen Homepage usw.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
1. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen liefert der Fotograf unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Leistungserbringung schnellstmöglich. Ist ein ausdrücklicher Fixtermin nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Auch nach Fristablauf ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die Rücktrittserklärung ist dem Fotografen vor Absendung der Ware oder Leistung zugegangen oder das Interesse des Auftraggebers an der Ware oder Leistung ist nachweislich entfallen.
2. Wenn der Fotograf, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder einen Fixtermin garantiert hatte oder das Interesse des Auftraggebers an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Wird die Herstellung oder Auslieferung aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, verhindert oder verzögert, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers während dieses Zeitraumes sind ausgeschlossen.
4. Der Versand von Nachbestellungen oder Waren oder Leistungen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der nachbestellten Lichtbilder oder der Waren oder Leistungen an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Falls der Auftraggeber keine Weisung erteilt, erfolgt der Versand über DPD unversichert auf Kosten des Auftraggebers.
5. Die Versandkosten betragen pauschal EURO 3,95. Wird auf Wunsch des Auftraggebers per Nachnahme versendet, fallen nochmalig EURO 2,50 an.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Für Nachbestellungen oder über den Online-Shop bestellte Waren oder Leistungen gelten die dort angegebenen Preise.
2. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt bei Erstbestellungen in der Regel durch Zahlung des in der Rechnung aufgeführten Betrages an den Dritten, insbesondere die Schule oder den Kindergarten, welche/r den Betrag an den Fotografen weiterleitet. Der Dritte ist berechtigt, die Forderung des Auftragnehmers einzuziehen. Bei Nachbestellungen oder Bestellungen im Online-Shop erfolgt die Bezahlung entsprechend der dort angebotenen und vom Auftraggeber ausgewählten Zahlungsart.
3. Sofern in der Rechnung des Fotografen keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist der dort ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
4. Falls die Bezahlung der Rechnung durch Lastschrifteinzug erfolgen sollte, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Abbuchung mangels Deckung oder falscher Kontoangaben nicht möglich sein sollte.
Einzugsermächtigung: Der Kaufbetrag der Nachbestellung wird innerhalb von 2 Tagen eingezogen und anschließend erfolgt die Lieferung der Ware.
5. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Fotografen mit 8,0 % (sofern der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist mit 5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 %, zu verzinsen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Verzugsschadens ist zulässig.
6. Sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern oder erhält der Fotograf davon Kenntnis, dass seine Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, behält sich der Fotograf vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen den Fotografen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder vom Fotograf ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder oder Waren oder Leistungen Eigentum des Fotografen, auch wenn Teilzahlungen bereits erbracht wurden.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Gewährleistung
1. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Lichtbilder oder Waren oder Leistungen nicht dem technischen Stand insbesondere aktueller Entwicklungs- und Bearbeitungsmethoden entsprechen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Fotografen Nachbesserung gewährt oder Ersatz geliefert. Für Ersatzlieferungen steht dem Fotografen ein angemessener, insbesondere der für die Herstellung der Ersatzware oder -leistung erforderliche Zeitraum zur Verfügung. Die weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass wesentliche Mängel vom Fotografen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
VIII. Haftung
1. Zwingende Bestimmungen der Produkthaftung bleiben unberührt.
2. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haftet der Fotograf bei Garantieverstößen, Personenschäden und soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Sofern der Fotograf fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sachschäden auf den Ersatz des üblicherweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Negativen oder Bilddateien haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten, ohne den Auftraggeber von der Vernichtung benachrichtigen zu müssen. Bei Einzelaufnahmen kann der Auftraggeber vom Fotografen jederzeit die Vernichtung der Negative oder Bilddateien verlangen.
5. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder für eine Dauer von 5 Jahren nur bei sachgemäßer Verwendung des Fotomaterials durch den Auftraggeber. Bei sachgemäßer Aufbewahrung der Lichtbilder können Lichtbeständigkeit und Qualität deutlich länger erhalten werden. Dem Auftraggeber wird empfohlen, bei nachlassender Qualität ein Bild des betroffenen Lichtbildes fertigen zu lassen, wodurch in etwa die Qualität des ursprünglichen Lichtbildes wieder erreicht wird.
6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X. Schlussbestimmungen
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird der geschäftliche Hauptsitz des Fotografen als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Michelbach, im Februar 2019